Vignetten-Kaufprozess

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Schritt-für-Schritt-Prozess

  1. Fahrzeugkategorie bestimmen. Bestätigen Sie, dass Ihr Fahrzeug 3,5t oder weniger wiegt (Vignette erforderlich). Schwerere Fahrzeuge nutzen GO-Maut.
  2. Vignettentyp wählen. Wählen Sie 10-Tage, 2-Monate oder Jahresvignette basierend auf Ihrer Reisedauer. Nutzen Sie die Auswahlmatrix, wenn Sie unsicher sind.
  3. Format wählen. Entscheiden Sie zwischen digital (kennzeichengebunden) oder physischem Aufkleber.
  4. Kaufkanal auswählen. Online (ASFINAG), Tankstelle, Trafik, Grenzübergang oder Automobilclub.
  5. Kauf abschließen. Digital: Kennzeichen eingeben, Startdatum wählen, bezahlen. Physisch: Aufkleber kaufen, Startdatum abkratzen.
  6. Vignette aktivieren. Digital: ab 00:00 Uhr des Startdatums aktiv. Physisch: Aufkleber vor der Autobahneinfahrt anbringen.
  7. Aktivierung prüfen. Digital: ASFINAG-Website mit Ihrem Kennzeichen prüfen. Physisch: Aufkleber korrekt angebracht bestätigen.
  8. Unterlagen aufbewahren. Kaufbestätigungs-E-Mail oder Quittung während der gesamten Gültigkeitsdauer aufbewahren.
  9. Ablauf prüfen. Gültigkeitszeitraum überwachen, insbesondere bei 10-Tage- und 2-Monats-Vignetten. Verlängerung vor Ablauf kaufen.

Digitale Vignette: Detaillierter Prozess

  1. Besuchen Sie die offizielle ASFINAG-Website (asfinag.at) oder nutzen Sie die ASFINAG-App.
  2. Wählen Sie „Digitale Vignette" und Ihren Vignettentyp (10-Tage, 2-Monate, Jahresvignette).
  3. Geben Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen genau so ein, wie es auf Ihrem Zulassungsschein steht.
  4. Wählen Sie Ihr gewünschtes Startdatum (heute oder bis zu 30 Tage im Voraus).
  5. Überprüfen Sie die Bestellübersicht und bestätigen Sie, dass das Kennzeichen korrekt ist.
  6. Bezahlen Sie mit Ihrer bevorzugten Methode (Karte, PayPal usw.).
  7. Erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Speichern Sie diese E-Mail als Kaufnachweis.
  8. Die Vignette wird automatisch in der ASFINAG-Datenbank registriert und wird um 00:00 Uhr des Startdatums aktiv.

Physischer Aufkleber: Detaillierter Prozess

  1. Kaufen Sie den Aufkleber bei einem autorisierten Händler (Tankstelle, Trafik, Grenzübergang).
  2. Der Händler kratzt das Startdatum am Verkaufsort auf dem Aufkleber ab.
  3. Reinigen Sie vor der Autobahneinfahrt den Anbringungsbereich auf der Innenseite Ihrer Windschutzscheibe (obere linke Ecke, hinter dem Rückspiegel).
  4. Entfernen Sie vorsichtig die Schutzfolie vom Aufkleber.
  5. Drücken Sie den Aufkleber fest auf die saubere, trockene Windschutzscheibe.
  6. Bringen Sie den Aufkleber NICHT auf der Außenseite der Windschutzscheibe, auf einem abnehmbaren Sonnenschutz oder auf einer anderen Oberfläche als dem Windschutzscheibenglas an.
  7. Bewahren Sie Ihren Kaufbeleg während der gesamten Gültigkeitsdauer auf.

Nach dem Kauf: Was Sie erwartet

Sobald Ihre Vignette aktiv ist, können Sie alle von ASFINAG verwalteten Autobahnen und Schnellstraßen frei nutzen, ohne an Mautstationen anzuhalten. Beachten Sie, dass bestimmte Tunnel und Gebirgspässe zusätzliche separate Mautgebühren erfordern, selbst mit gültiger Vignette.

→ Prüfen, welche Strecken zusätzliche Mautgebühren erfordern

Beschwerden & Einsprüche

Wenn Sie der Meinung sind, eine ungerechtfertigte Strafe erhalten zu haben oder eine Beschwerde über das Vignettenssystem haben, gilt folgender Prozess:

  1. Zuerst ASFINAG kontaktieren: Rufen Sie 0800 400 12 400 an (kostenlos aus Österreich) oder schreiben Sie an den ASFINAG-Kundendienst. Geben Sie Ihr Kennzeichen, das Reisedatum und Details des Problems an.
  2. Schriftlich einreichen: Für formelle Beschwerden reichen Sie einen schriftlichen Brief oder eine E-Mail an die ASFINAG-Beschwerdeabteilung ein. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
  3. Antwortzeit: ASFINAG strebt an, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu beantworten.
  4. Verwaltungsbeschwerde: Wenn Sie mit der Antwort von ASFINAG nicht zufrieden sind, können Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Einspruch einlegen.
  5. Volksanwaltschaft: Bei ungelösten Streitigkeiten kann die österreichische Volksanwaltschaft kontaktiert werden.
  6. Was einzuschließen ist: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, Ort, Ihre Kontaktdaten und alle unterstützenden Beweise.
  7. Fristen: Einsprüche gegen Verwaltungsstrafen müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach dem Strafbescheid eingereicht werden.
  8. Rechtsvertretung: Bei Strafen über 500 € sollten Sie einen auf österreichisches Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.